Liebe Handballfreunde!
Die Corona Pandemie hat beträchtliche Auswirkungen für die Abhaltung von Sportveranstaltungen. Wir müssen euch daher über die ergänzenden Verhaltensmaßnahmen für die Sporthalle Langenlois informieren, welche unbedingt einzuhalten sind. Wir ersuchen euch, diese Vorgaben an eure Spieler*innen, Trainer*innen, an eure Fans und Eltern der Spieler*innen weiterzuleiten. Sie dienen dazu, einen Spielbetrieb überhaupt möglich zu machen.
🤾♀️🤾♂️ Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen 🤾♀️🤾♂️
👉 Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse müssen die Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen vor dem Eingangsbereich der Sporthalle im Freien warten. In diesem Bereich wird die Mannschaft vom Ordnerdienst abgeholt und gesammelt zum Garderobengang geleitet.
👉 Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen müssen im gesamten Hallenbereich ausnahmslos einen Mund-Nasen-Schutz tragen (Ausnahme Spielfeld)!
👉 Desinfektionsmittel ist im Eingangsbereich vorhanden.
👉 Jede Mannschaft bekommt eine Garderobe zugewiesen.
👉 Der Beginn des Aufwärmens kann im Garderobengang (ohne Ball) mit Mund-Nasen-Schutz stattfinden.
👉 Sämtliche Vorgaben und Empfehlungen des NÖHV bzw. ÖHB sind vor/nach/während dem/des Spiels zu berücksichtigen, sofern die örtlichen Vorgaben nicht zusätzliche Maßnahmen bedingen.
👉 Das Spielfeld darf erst betreten werden, wenn die vorherigen Mannschaften die Spielfläche verlassen haben.
👉 Die Mannschaften sind angehalten, möglichst rasch nach Spielende die Spielfläche zu verlassen.
👉 Um den Aufenthalt in den Garderoben zu minimieren, empfehlen wir zuhause zu duschen. Natürlich gibt es aber die Möglichkeit zu duschen!
👉 Nach dem Spiel soll die Sporthalle mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung der Abstandsregel so rasch wie möglich verlassen werden.
👉 Den Anweisungen der Veranstalter und der Hallenverwaltung ist Folge zu leisten.
👨👩👧👦 Zuschauer & Fans 👨👩👧👦
Zurzeit steht in der Sporthalle Langenlois eine beschränkte Anzahl von 100 Zuschauerplätzen zur Verfügung. Ab 5. Oktober gilt zusätzlich für jene Bezirke mit der „Ampelfarbe Orange“, dass Veranstaltungen nur noch ohne Publikum stattfinden dürfen. Ausgenommen davon sind jedoch Familienangehörige, die ihre minderjährigen Kinder begleiten, betreuen und den Shuttledienst durchführen. Daher ersuchen wir euch immer im Vorfeld den aktuellen Stand der „Corona Ampel“ für den Bezirk Krems Land abzufragen und entsprechend zu berücksichtigen. Aufgrund der begrenzten Plätze kann es anlassbezogen dazu kommen, dass keine weiteren Zuschauer auf die Tribüne dürfen.
Generell gilt für das Zuschauen bei den Handballspielen in der Sporthalle Langenlois:
👉 Zutritt zur Tribüne ist 15 Minuten vor dem jeweiligen Spielbeginn möglich.
👉 Desinfektionsmittel ist im Eingangsbereich vorhanden.
👉 Im gesamten Hallenbereich ist ausnahmslos ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (auch im Bereich der Sitzplätze) und es gilt die 1m-Abstandsregel.
👉 Zuschauer melden sich im Obergeschoss beim Eingang zum Zuschauerbereich an und bekommen in diesem Bereich ihre „Sitzplatzkarte“. Alle Zuschauer müssen ihren Namen und ihre Telefonnummer zum Zweck der Verständigung im COVID-19 Anlassfall bekanntgeben. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Veranstaltung vernichtet.
👉 Die Sitzplatzkarte ist jederzeit bei sich zu führen und auf Verlangen dem Ordnerdienst vorzuweisen. Beim Verlassen der Halle bitte wieder abgeben, damit sie nach der Desinfektion nachhaltig wiederverwendet werden kann.
👉 Der Aufenthalt ist auf der Tribüne nur im Sitzen auf dem zugewiesenen Sitzplatz möglich. Es gibt keine Stehplätze!
👉 Nach dem Spiel ist der Zuschauerbereich so rasch wie möglich, unter Einhaltung der Abstandsregel, zu verlassen.
👉 Zuschauer, Eltern oder sonstige Personen dürfen sich nur im „öffentlichen“ Zuschauer- und im Buffetbereich aufhalten. Der Eintritt in den Garderobengang ist verboten.
👉 Den Anweisungen der Veranstalter und der Hallenverwaltung ist Folge zu leisten.
☕️ Buffet in der Sporthalle Langenlois ☕️
Trotz der Einschränkungen ist das „Loisbachstüberl“ in der Sporthalle Langenlois geöffnet. In diesem Bereich gelten die Vorgaben der Betreiberin, welche vor Ort kenntlich gemacht sind.